Produktdetails
Schmelzpulver III
Zum Glattschmelzen von Edelmetallrückständen oder Abfällen
Beim Glattschmelzen wird auch dann angewendet, wenn metallisch reine Reste von Edelmetalllegierungen geschmolzen werden, um daraus Halbzeug oder Barren herzustellen.
Hierbei ist besonders wichtig, dass die Metallreste wirklich sauber und frei von Verunreinigungen sind.
Übliche Menge zum Schmelzen: ca. 20 - 30% des Metallgewichts an Schmelzpulver III zugeben
Inhalt: 800 g
Gefahrgut: JA
Für den Kauf dieses Produkt muss uns der unterschriebene Vordruck zur Erklärung zur Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) inkl. entsprechender Nachweise vorliegen. Ein (Weiter-)Verkauf an Privatpersonen ist nicht möglich.
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Zum Glattschmelzen von Edelmetallrückständen oder Abfällen
Beim Glattschmelzen wird auch dann angewendet, wenn metallisch reine Reste von Edelmetalllegierungen geschmolzen werden, um daraus Halbzeug oder Barren herzustellen.
Hierbei ist besonders wichtig, dass die Metallreste wirklich sauber und frei von Verunreinigungen sind.
Übliche Menge zum Schmelzen: ca. 20 - 30% des Metallgewichts an Schmelzpulver III zugeben
Inhalt: 800 g
Gefahrgut: JA
Für den Kauf dieses Produkt muss uns der unterschriebene Vordruck zur Erklärung zur Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) inkl. entsprechender Nachweise vorliegen. Ein (Weiter-)Verkauf an Privatpersonen ist nicht möglich.
Hinweis gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
- P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
- P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.
- P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
- P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.